3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt in unserem Büro im Privathaus. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:30 Uhr bezogen werden kann.
Der Anbieter kann bei der Anreise eine Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 Euro verlangen. Der Anbieter erstattet dies Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nichts anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretende Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadenersatz erforderlichen Geldbetrag in bar.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 09:30 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
Diese Zusatzzahlung beträgt 50,00 Euro (netto) bei einer Räumung nach 11:00 Uhr aber vor 13:00 Uhr und 100% des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13:00 Uhr.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet und ausgeräumt sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
4 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage).
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
5 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Quartier360Grad UG sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
6 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt eines Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
weniger als 15 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Preises
Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch Vermieter erfolgen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
7 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
11 Allgemeines
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Gängen und im Treppenhaus geboten. Um Störungen zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im freien gestattet.
Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr in Verzug. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.